Fragen & Antworten
Unsere Zusammenstellung häufig gestellter Fragen und der entsprechenden Antworten gibt Ihnen eine Fülle zusätzlicher Informationen zum Thema.
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Allgemeines zur Windenergie
Woher kommt der Wind?
Auch wenn der Wind im Laufe eines Jahres grundsätzlich aus allen Himmelsrichtungen wehen kann, gibt es doch an jedem Standort eine Hauptwindrichtung, aus der er am häufigsten weht. Am Buhlenberg kommt der Wind überwiegend aus West bis Südwest. Die Windgeschwindigkeit kann bis zu acht Meter pro Sekunde erreichen.
Sind Windräder starr oder drehen sie sich in die Richtung des Windes?
Die Windenergieanlagen werden automatisch in den Wind gedreht, wenn sich die Windrichtung ändert. Nur so kann die Energie des Windes effektiv genutzt werden. Auf den Maschinenhäusern sind Windmessgeräte angebracht, die die Informationen an die im Maschinenhaus befindlichen Motoren weitergeben, die die Gondel ausrichten.
Projektplanung
Wer ist der Auftraggeber für die Windräder am Buhlenberg? Und wer wird der Investor sein?
Die Windwärts Energie GmbH hat mit den Gemeinden Weilmünster und Waldsolms sowie dem Landesbetrieb Hessen-Forst einen Vertrag zur Nutzung von Flächen am Buhlenberg geschlossen. Die Verträge gestatten es Windwärts, auf den vorgesehenen Flächen Windenergieanlagen zu planen, zu realisieren und zu betreiben. Zu dem Vertrag mit der Gemeinde Weilmünster gehört auch die Vereinbarung, dass Windwärts der Gemeinde einen Teil der Anlagen anbietet, um ihr und ihren Bürgerinnen und Bürgern eine finanzielle Beteiligung am Windpark zu ermöglichen. Den übrigen Teil der Anlagen wird Windwärts selbst betreiben oder ausgewählten Investoren anbieten. Eine langfristige und partnerschaftliche Zusammenarbeit stünde dabei für Windwärts an erster Stelle.
Gibt es andere Windkraftstandorte, Planungen oder Umsetzungen in der Nähe?
Der Entwurf des Teilregionalplans Energie Mittelhessen sieht für das Gemeindegebiet Weilmünster insgesamt fünf potenzielle Vorranggebiete für Windenergienutzung vor. Es ist allerdings davon auszugehen, dass im Laufe der weiteren Bearbeitung dieses Plans ein Teil dieser Flächen wieder gestrichen wird. Die Gemeinde muss sich in ihrer Bauleitplanung nach den Vorgaben richten.
Schutz der Anwohner
Wirken sich Windräder negativ auf die Bewohner aus, oder haben sie generell negative Folgen?
Durch das umfangreiche Gesetzgebungsverfahren werden mögliche negative Auswirkungen verhindert oder minimiert. Um eine Bau- und Betriebsgenehmigung für die Windenergieanlagen auf dem Buhlenberg zu erhalten, müssen die Planer anhand von Gutachten nachweisen, dass die Anlagen die Bevölkerung in der Umgebung nicht beeinträchtigen.
Unabhängige Gutachter haben unter anderem untersucht, ob die Menschen von Geräuschen, die von den Anlagen ausgehen, oder durch den Schattenwurf der Rotorblätter belästigt werden können. Eine Genehmigung zum Bau der Anlagen kann nur erteilt werden, wenn gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte eingehalten werden.
Unabhängige Gutachter haben unter anderem untersucht, ob die Menschen von Geräuschen, die von den Anlagen ausgehen, oder durch den Schattenwurf der Rotorblätter belästigt werden können. Eine Genehmigung zum Bau der Anlagen kann nur erteilt werden, wenn gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte eingehalten werden.
Wie viel Abstand ist zu den Wohnhäusern einzuhalten?
Nach den Vorgaben der Raumordnung müssen die Anlagen mindestens 1.000 Meter von Ortschaften (geschlossener Wohnbebauung) und 600 Metern von Einzelhäusern entfernt sein. Der geplante Windpark liegt mindestens 1.000 Meter von den Orten Dietenhausen und Möttau entfernt, alle anderen Ortschaften sind noch deutlich weiter entfernt. Der Abstand zu den Einzelhäusern in der Umgebung beträgt in jedem Fall mindestens 900 Meter.
Wie laut sind die Windenergieanlagen?
Damit die Windenergieanlagen genehmigt werden können, müssen sie im Betrieb die in der Technischen Anleitung (TA) Lärm festgelegten Richtwerte für Schallimmissionen einhalten. Das heißt, dass die Geräusche, die bei den Anwohnern (außerhalb des Hauses) ankommen, nachts die folgenden Werte (in Dezibel (A)) nicht überschreiten dürfen. Entscheidend ist dabei das den Anlagen am nächsten stehende Wohngebäude:
- in Dorf- und Mischgebieten 45 dB(A) – entspricht einer leisen Unterhaltung
- in allgemeinen Wohngebieten 40 dB(A) – entspricht einem nahem Flüstern
- 35 dB(A) – entspricht dem Geräuschpegel in einer Bibliothek
Besteht eine Gesundheitsgefährdung durch Infraschall?
Entgegen der vielfach gehörten Behauptungen ist eine Gesundheitsgefährdung durch von Windenergieanlagen ausgehenden Infraschall nicht belegt. Die subjektiv empfundene Belästigung durch Windenergieanlagen steht nachweisbar nicht im Zusammenhang mit den tatsächlichen Schallimmisionen durch die betreffenden Anlagen, sondern eher mit der persönlichen Einstellung gegenüber der Windenergie im Allgemeinen und den sichtbaren Anlagen im Besonderen. Das haben verschiedene Untersuchungen und Messungen weltweit bewiesen.
Sinkt der Wert von Grundstücken und Immobilien in der Nähe des Windparks?
Es ist durch keine Untersuchung oder statistische Erhebung belegt, dass der Wert von Immobilien oder Grundstücken in der Nähe eines Windparks dauerhaft sinkt. Experten zufolge werden Wert und Preisentwicklung von Immobilien von ökonomischen und demografischen Einflüssen dominiert und nicht durch Windkraftanlagen in einigen hundert Metern Entfernung. Ein kurzfristiger Rückgang ist möglich, wird aber durch Warnungen vor einem Wertverlust selbst herbeigeführt, weil diese potenzielle Käufer abschrecken.
Lokale Wertschöpfung – wie profitieren Bürger und Gemeinden?
Wie beteiligt sich die Gemeinde Weilmünster?
Die Gemeinde hat zum einen gewisse rechtliche Aufgaben und Möglichkeiten. Die Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen ist zwar Aufgabe des Regierungspräsidiums Gießen, die Gemeinde schafft durch einen Flächennutzungsplan aber das erforderliche Planungsrecht und hat Vorgaben bezüglich der Fläche gemacht, für die der Plan aufgestellt wird.
Darüber hinaus hat die Gemeinde in den Verhandlungen mit dem Projektentwickler eine Beteiligung der Gemeinde sowie ihrer Bürgerinnen und Bürger an den Windenergieanlagen zur Bedingung für die Auftragsvergabe gemacht und arbeitet gemeinsam mit Windwärts am dafür passenden Konzept.
Darüber hinaus hat die Gemeinde in den Verhandlungen mit dem Projektentwickler eine Beteiligung der Gemeinde sowie ihrer Bürgerinnen und Bürger an den Windenergieanlagen zur Bedingung für die Auftragsvergabe gemacht und arbeitet gemeinsam mit Windwärts am dafür passenden Konzept.
Was haben die Bürger davon, wo liegt die Ersparnis für die Bürger? Können sich Bürger auch finanziell beteiligen?
Durch die Pachterlöse erhalten die Gemeinden Weilmünster und Waldsolms bereits ab der ersten Kilowattstunde Einnahmen aus dem Betrieb des Windparks. Außerdem werden mindestens 70 Prozent der Gewerbesteuern an die Gemeinden fließen, die aus dem Betrieb des Windparks fällig werden. All diese Einnahmen kommen über den Gemeindehaushalt indirekt den Bürgern zu Gute.
Eine direkte finanzielle Beteiligung der Bürger an den Anlagen und damit ihre Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg des Windparks wird im Rahmen der Planungen ebenfalls geprüft. Sobald ein Beteiligungsangebot feststeht, wird es den Bürgern vorgestellt.
Eine direkte finanzielle Beteiligung der Bürger an den Anlagen und damit ihre Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg des Windparks wird im Rahmen der Planungen ebenfalls geprüft. Sobald ein Beteiligungsangebot feststeht, wird es den Bürgern vorgestellt.
Wie hoch sind die Gewerbesteuereinnahmen?
Eine wissenschaftliche Untersuchung zur kommunalen Wertschöpfung durch erneuerbare Energien des Instituts für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) aus dem Jahr 2010 ergab, dass über die gesamte Betriebslaufzeit eines Windparks von 20 Jahren durchschnittliche Gewerbesteuereinnahmen von etwa 100.000 € pro Megawatt an installierter Leistung erzielt werden.
Landschaftsbild
Sieht man die Windräder von Dietenhausen aus?
Die Windenergieanlagen werden von Dietenhausen aus zu sehen sein. Aus dem Ort heraus ist die Sicht aber in der Regel durch Häuser verdeckt.
Naturschutz / Jagd & Wild
Sind die Windräder gefährlich für die Tiere?
Die Gesetzeslage ist eindeutig: Windenergieanlagen sind in Deutschland nur dann zulässig, wenn die Planer durch unabhängige Gutachten nachweisen können, dass ansässige Tiere nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch den Betrieb der Anlagen einzelne Vögel oder auch Fledermäuse zu Tode kommen. Dieses Risiko kann aber auf Grundlage der Gutachten minimiert werden. Die letzte größere Studie des Michael-Otto-Instituts im NABU kommt zum Ergebnis, dass mögliche Gefährdungen in erster Linie vom Standort und dem Aufstellungskonzept abhängen. Gut geplante Windenergieanlagen sind also für Tiere kaum gefährlich. Stromleitungen, Eisenbahn- und Straßenverkehr und vor allem die industrialisierte Landwirtschaft sind weitaus gefährlicher für Vögel.
Wird das Wild gestört?
Für das Niederwild hat das Institut für Wildtierforschung der Tierärztlichen Hochschule Hannover in einer Studie festgestellt, dass die Tiere nicht gestört werden und das Umfeld der Anlagen nicht meiden.
Entsprechende umfassende wissenschaftliche Untersuchungen zu den Auswirkungen auf das Hochwild gibt es noch nicht. Die an anderen Standorten von Jägern gemachten Erfahrungen legen aber nahe, dass auch das Hochwild nicht vergrämt wird und sich schnell an die Anlagen gewöhnt. Darüber hinaus können durch Ausgleichsmaßnahmen neue und sicherere Lebensräume für das Wild geschaffen werden.
Welche Störungen hat der Bau der Windkrafträder generell auf die Jagd/Jagdpacht?
Während der etwa neun Monate andauernden Bauphase des Windparks können Störungen des Wildes durch Rodungsarbeiten und Baustellenverkehr nicht vermieden werden. Untersuchen haben gezeigt, dass sich das Wild nach Ende der Bauphase innerhalb eines Jahres an die Windenergieanlagen gewöhnt. Vom Betrieb der Anlagen geht keine Gefahr für die Tiere aus, weshalb sie sich auf Dauer nicht gestört fühlen. Zum Teil nutzen die Wildtiere die verbleibenden Freiflächen sogar als Äsungsflächen.
Wenn Jagdpachtminderungen in Frage kommen, dann wie lange und ab welchem Zeitpunkt?
Eine mögliche Minderung der Jagdpacht kommt für die Bauphase und einen gewissen Zeitraum danach in Frage, da es nur in dieser Phase tatsächlich zu Störungen des Wildes kommt.
Muss dort bezüglich der Jagd etwas beachtet werden?
Es gibt rund um die Anlagen keine Einschränkungen der Jagd. Allerdings sollte es vermieden werden, die Anlagen zu treffen.
Anlagentechnik, Wirtschaftlichkeit und Rückbau
Wird der Strom nur ins Netz eingespeist oder kann die Gemeinde den Strom auch selbst nutzen?
Der Strom wird vollständig in das Mittelspannungsnetz eingespeist. Dafür werden unterirdische Kabel von den Windenergieanlagen am Buhlenberg zum ca. dreienhalb Kilometer südlich gelegenen geplanten Windpark Siegfriedeiche in Grävenwiesbach geführt. Von dort wird der Strom aus beiden Windparks in das Umspannwerk Laubach geleitet.
Laufen die Windräder 24 Stunden am Tag oder ist es wetterbedingt?
Wenn genug Wind weht, laufen die Anlagen rund um die Uhr. Die Windgeschwindigkeit muss einen Mindestwert erreichen, damit die Anlagen anlaufen oder weiterlaufen. Diese so genannte Einschaltgeschwindigkeit variiert leicht, je nach verwendetem Anlagetyp. Es kann aber auch vorkommen, dass einzelne Anlagen trotz genügend Windangebot für eine gewisse Zeit abgeschaltet werden. Das kann unterschiedliche Gründe haben:
- Die Windenergieanlagen werden regelmäßig gewartet. Während des Aufenthalts der Betriebsführer und Service-Teams in der Anlage wird diese natürlich abgeschaltet. Außerdem kann es wie bei allen Maschinen auch bei einer Windenergieanlage vorkommen, dass Reparaturen notwendig sind, auch dann steht sie still.
- Grundsätzlich können einzelne Windparks auch abgeschaltet werden, um eine Überlastung der Stromnetze zu vermeiden. Angesichts der noch recht geringen Zahl der Windenergieanlagen in Mittel- und Südhessen, der gut ausgebauten Netze in der Region und des hohen Strombedarfs der Rhein-Main-Region ist eine solche Überlastung in der Region aber nicht zu erwarten.
- Ebenso kann es aus Gründen des Naturschutzes zu Abschaltzeiten kommen, etwa in der Dunkelheit, um Fledermäuse zu schützen.
Wie lange ist die Nutzungsdauer der Windkraftanlagen?
Ein Windpark wird in der Regel für eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren geplant, das entspricht dem Zeitraum, für den feste Einspeisevergütungen garantiert werden. Technisch können die Anlagen auch länger laufen, ob das wirtschaftlich sinnvoll ist, müssen dann die Eigentümer entscheiden.
Wer entsorgt nach Ablauf der Nutzung die Windräder?
Der Betreiber der Anlagen ist auch für den Abbau zuständig. Innerhalb von sechs Monaten nach Einstellung des Betriebs müssen die Anlagen vollständig zurückgebaut und der ursprüngliche Zustands des Geländes wieder hergestellt sein. Für Standorte im Wald bedeutet das, dass die Flächen wieder aufgeforstet werden. Die Anlagen werden dann entweder zur weiteren Nutzung an anderen Standorten verkauft oder der Verwertung zugeführt.
Was passiert, falls nach Ablauf der Nutzungsdauer die Firma nicht mehr existieren sollte?
Der Betreiber einer Windenergieanlage muss der Genehmigungsbehörde Bankbürgschaften vorlegen, die den Rückbau sicherstellen. Ansonsten kann die Anlage nicht genehmigt werden.